Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Teilhabe-Leistungen (Eingliederungshilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für geflüchtete Personen

Diese Handreichung der Diakonie Deutschland  ist als Reaktion auf die aktuelle Situation in kurzer Zeit verfasst und kann daher nicht die rechtswissenschaftliche Tiefe versprechen, die die angesprochenen Themen verlangen würden.

Da im Moment ein sehr großer Bedarf besteht, stellt die Diakonie Deutschland das Papier in dieser Form zur Verfügung, versteht es aber als work in progress. Wir sind daher für Ergänzungen, Anregungen, Korrekturen dankbar und aktualisieren das Papier im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Download Handreichung der Diakonie Deutschland vom 28.3.2022

Inhalt:

I. Ansprüche auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

  1. Hilfen zur Erziehung und andere Leistungen nach dem SGB VIII
  1. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

II. Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe) und Pflege

  1. Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nach § 6 Abs. 2 AsylbLG
  2. Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG
  3. Pflege

III. Rechtsdurchsetzung

Ansprechpartner:
Roland Rosenow
Migrationsrecht
Zentrum Migration und Soziales
T +49 30 652-11-1495
M +49 160 9629 1692
roland.rosenow@diakonie.de

Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Straße 1, 10115 Berlin
www.diakonie.de

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