Aufenthalt & Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine

Das European Disability Forum hat einen offenen Brief zur Lage der Menschen mit Behinderung in der Ukraine veröffentlicht. Darin appelliert das EDF an alle politisch Verantwortlichen und an alle humanitär tätigen Akteure, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang haben müssen zu allen humanitären Hilfen und geschützt werden müssen vor Gewalt, Missbrauch, Misshandlung.

Hier kann man den Brief nachlesen (auf englisch): https://www.edf-feph.org/protection-and-safety-of-persons-with-disabilities-in-ukraine/

Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine können viele Menschen, die sich aktuell zum Beispiel zu Besuchszwecken in Deutschland aufhalten, nicht zurückkehren. Es stellt sich die Frage, welche aufenthaltsrechtlichen Optionen es für sie kurzfristig gibt, solange die Bundesregierung bzw. die EU keine dringend erforderlichen Aufnahmeprogramme beschlossen hat.

Eine Besonderheit ist dabei, dass ukrainische Staatsangehörige, die über einen biometrischen Pass verfügen, sich für 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Aber was ist nach den drei Monaten? Und welche Ansprüche auf Sozialleistungen ergeben sich daraus? Hierzu soll diese Arbeitshilfe einen ersten Überblick geben.

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) in Münster beantwortet hierzu folgende Fragen:

  1. Wie können ukrainische Staatsangehörige nach Deutschland einreisen?
  1. Was ist, wenn der visumfreie Aufenthalt nach 90 Tagen abläuft?
  1. Können die Personen während des visumfreien Aufenthalts Sozialleistungen beziehen?
  1. Können die Personen in Deutschland arbeiten?
  1. Gibt es noch andere Aufenthaltserlaubnisse, die während des visumfreien Aufenthalts beantragt werden können?
  1. Welche Möglichkeiten gibt es für einen längerfristigen Aufenthalt?
  1. Ist es sinnvoll, einen Asylantrag zu stellen?
  1. Gibt es Alternativen zum Asylverfahren? Zu erwartende Regelungen zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG)

Hier geht es zur Arbeitshilfe als pdf

Hier geht es zur Website der GGUA

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