Pflegebedürftigen stehen zahlreiche Leistungen zu. Viele davon ergänzen sich oder schließen sich gegenseitig aus. Im Dschungel der teils komplexen Leistungsansprüche fühlen sich Betroffene und ihre Familien oft überfordert. Einen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung soll das Entlastungsbudget erfüllen. Dabei gibt es einen gemeinsamen Topf für die bisher getrennt finanzierten Leistungen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Entlastungsbudget startet zum 01. Juli 2025 für alle Menschen mit Pflegegrad 2, die häuslich versorgt werden.
- Der Entlastungsbetrag und das Entlastungsbudget sind zwei verschiedene Leistungen der Pflegekasse und haben nichts miteinander zu tun.
- Mit dem Entlastungsbudget werden zwei wichtige Leistungen finanziert: die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege.
- Das Entlastungsbudget hat viele Vorteile – es ist flexibler und ermöglicht eine volle Ausschöpfung des Budgets.
Folgende Vorteile bringt das Entlastungsbudget durch die Pflegereform:
- Bürokratieabbau: Mit einem Budget für zwei Leistungen entfällt das aufwendige Umwidmen oder Übertragen von Restbeträgen. Durch die schlanke Lösung sind zusätzliche Anträge oder Bewilligungen nicht nötig.
- Flexibilität: Das Entlastungsbudget steht für die Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder die Kombination aus beidem zur Verfügung – damit erhalten Familien mehr unkomplizierten Entscheidungsfreiraum.
- Weniger Voraussetzungen: Die bisher geltende sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt bei der Verhinderungspflege – so wie bei der bisherigen Kurzzeitpflege auch, existiert direkt nach der Feststellung des nötigen Pflegegrads ein Anspruch.
- Längere Verhinderungspflege: Anstatt sechs Wochen können Pflegebedürftige die Verhinderungspflege nun für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen – das schafft einen besseren Planungshorizont. Weiterer Vorteil: Die Hälfte des Pflegegelds wird während der acht Wochen Verhinderungspflege gezahlt.
Hier weiterlesen bei pflege.de:
Gemeinsamer Jahresbetrag » Definition • Höhe