Eine Arbeitsgruppe aus BMAS und Leistungsträgern erwägt, den seit 2008 bestehenden Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln.
Wir fordern: Erhalt des Rechtsanspruchs, keine Umwandlung in eine Ermessensleistung und Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen.
Darum ist das Persönliche Budget unverzichtbar:
- Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche Unterstützung sie wann und wo benötigen.
- Individuelle Lösungen: Viele Unterstützungsformen sind nur durch das Persönliche Budget möglich, beispielsweise: persönliche Assistenz zuhause, bei der Arbeit und der Bildung sowie private Arbeitgebermodelle,
- Wahlfreiheiten: Menschen können aussuchen, von wem sie Leistungen beziehen. Auch entsteht Wettbewerb, um Qualität und Innovation zu erhöhen.
- UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland hat sich international verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und freie Wahl der Unterstützung zu ermöglichen.
Nicht Behörden, sondern der Mensch soll entscheiden!
Hier Petition unterschreiben:
https://www.change.org/p/pers%C3%B6nliches-budget-retten-selbstbestimmung-von-menschen-mit-behinderung-sichern
Petitionsstarter: Uwe Stegemann, Behindertenaktivist , Peer-Counselor und ehrenamtlicher Berater für Persönliches Budget und Assistenz, Assistenz seit 1993, Tenten Preis 2018
