Persönliches Budget retten: Rechtsanspruch in Gefahr

Eine Arbeitsgruppe aus BMAS und Leistungsträgern erwägt, den seit 2008 bestehenden Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln.

Wir fordern: Erhalt des Rechtsanspruchs, keine Umwandlung in eine Ermessensleistung und Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen.

Darum ist das Persönliche Budget unverzichtbar:

  • Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche Unterstützung sie wann und wo benötigen.
  • Individuelle Lösungen: Viele Unterstützungsformen sind nur durch das Persönliche Budget möglich, beispielsweise: persönliche Assistenz zuhause, bei der Arbeit und der Bildung sowie private Arbeitgebermodelle,
  • Wahlfreiheiten: Menschen können aussuchen, von wem sie Leistungen beziehen. Auch entsteht Wettbewerb, um Qualität und Innovation zu erhöhen.
  • UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland hat sich international verpflichtet, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und freie Wahl der Unterstützung zu ermöglichen.

Nicht Behörden, sondern der Mensch soll entscheiden!

Hier Petition unterschreiben:
https://www.change.org/p/pers%C3%B6nliches-budget-retten-selbstbestimmung-von-menschen-mit-behinderung-sichern

Petitionsstarter: Uwe Stegemann, Behindertenaktivist , Peer-Counselor und ehrenamtlicher Berater für Persönliches Budget und Assistenz, Assistenz seit 1993, Tenten Preis 2018

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