Die Vereinten Nationen (UN) haben 1992 den 3. Dezember zum alljährlichen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Dieser Tag wird weltweit für Aktionen genutzt, um die volle Teilnahme und Gleichstellung behinderter Menschen zu erreichen.
Der diesjährige Tag der Menschen mit Behinderungen steht unter dem Motto „Förderung behinderungs-inklusiver Gesellschaften zur Unterstützung des sozialen Fortschritts“. In Berlin finden zahlreiche Aktionen statt – viele allerdings erst am darauf folgenden Wochenende.
In Berlin leben derzeit laut Senatsverwaltung rund 641.000 Menschen mit einer nach dem Sozialgesetzbuch anerkannten Behinderung. Im öffentlichen Nahverkehr, im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnungssuche oder im Kontakt mit Behörden sei ihre Lebensrealität oft von Barrieren und Diskriminierungserfahrungen geprägt, stellt die Senatsverwaltung fest. In ganz Deutschland lebten 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, das sind 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) plädiert dafür, behinderte Menschen mit ihren Problemen nicht alleine zu lassen, die Integration behinderter Menschen sei vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine schwere Behinderung, aber noch immer gibt es Defizite bei der gleichberechtigten Teilhabe. Mehr als ein Jahrzehnt nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention sehen nicht nur Interessenverbände teils erhebliche Defizite bei der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.
„In vielen politischen Bereichen ist der Paradigmenwechsel von der Politik der Fürsorge zur Politik der Inklusion und Selbstbestimmung immer noch nicht vollständig vollzogen“, stellte das Institut für Menschenrechte im Oktober 2021 fest. Geändert hat sich seitdem tatsächlich immer noch nicht viel: Defizite gibt es etwa bei der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie der Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich, also dem Recht, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden.
