Covid-Antikörper-Therapie auch bei Down-Syndrom

Für Covid-Patient:innen, die erst frisch erkrankt sind und bei denen ein schwerer Krankheitsverlauf und eine stationäre Behandlung zu erwarten sind, hat sich die Verabreichung von sogenannten monoklonalen Antikörpern in Studien als günstig erwiesen.

Die Therapie sollte daher frühzeitig im Krankheitsverlauf, möglichst innerhalb von fünf Tagen nach dem Vorliegen eines positiven PCR-Tests, begonnen werden.

Welche Voraussetzungen sollten die Patient:innen erfüllen, um eine monoklonale Antikörpertherapie zu erhalten?

  • Patient:innen im frühen Stadium einer SARS-CoV-2-Infektion
    (positiver PCR-Test liegt weniger als fünf Tage zurück)
  • Patient:innen sind 50 Jahre oder älter
  • Patient:innen mit hohen Risikofaktoren
    für einen schweren Krankheitsverlauf bzw. eine Hospitalisierung

    Mögliche Risikofaktoren:
  • Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Adipositas
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Muskeldystrophie oder vergleichbare neuromuskuläre Erkrankung
  • Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Laufende Chemotherapie
  • Zustand nach Organtransplantation
  • Zustand nach Stammzellentransplantation und fortlaufende Immunsuppression
  • B-Zell-Depletion (z. B. Rituximab-Therapie)
  • HIV-Infektion mit schlecht kontrollierter Erkrankung

In Berlin bieten derzeit sieben Praxen sowie sieben Kliniken eine ambulante Therapie mit monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 an. Die oder der Haus- oder Fachärzt:in kann, sofern Therapie mit Covid-19-Antikörperpräparaten in Betracht gezogen wird, die oder den Patient:in an eine der folgenden Praxen oder Kliniken vermitteln. Patient:innen können sich nicht selbst für die Therapie anmelden. Die Aufnahme erfolgt nur über Arzt-zu-Arzt-Kontakt.

Weitere Infos finden Sie hier:

Behandlungsoption mit monoklonalen Antikörpern für Covid-19-Patientinnen und -Patienten – Berlin.de

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