Gebärden-Sprechstunde im Justizbereich

Um den Zugang zu den Gerichten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, bietet die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung in Berlin künftig eine Sprechstunde für gehörlose Menschen an. In der Sprechstunde können sie ihre rechtlichen Anliegen vorbringen und allgemeine Auskünfte zu gerichtlichen Verfahren erhalten.

In der Sprechstunde ist ein Gespräch in Deutsche Gebärdensprache möglich.
Die Sprechstunde findet erstmalig statt am Donnerstag, den 16. März 2023, von 10 bis 11 Uhr, im Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin.

Die gehörlosen Personen sollten ihren Gesprächswunsch bitte vorab per E-Mail an das E-Mail-Postfach: gebaerdensprechstunde@senjustva.berlin.de anmelden.

Während des Termins kann das Anliegen der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger in Deutsche Gebärdensprache vorgetragen werden. Die Gebärdensprachdolmetscherin oder der Gebärdensprachdolmetscher übersetzt dieses dabei in die deutsche Lautsprache und teilt die Antworten beziehungsweise Auskünfte den gehörlosen Menschen umgekehrt in Deutsche Gebärdensprache mit. Erforderlichenfalls nimmt die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger einen Antrag oder eine Erklärung schriftlich auf. Falls nötig, erfolgt eine Weiterleitung an das örtlich zuständige Gericht.

Es kann jedoch keine Rechtsberatung erfolgen, da diese den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist. Sofern eine Antidiskriminierungsberatung gewünscht wird, kann die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung in Anspruch genommen werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner