Selbsthilfeverbände fordern Schutz des individuellen Anspruchs auf Schulbegleitung
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE), die BAG SELBSTHILFE, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und das Kindernetzwerk haben eine gemeinsame Argumentationshilfe zur Schulbegleitung veröffentlicht. Das Dokument erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte gepoolte Schulbegleitungen und enthält einen Musterwiderspruch für Fälle, in denen Kinder aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs eine 1:1-Begleitung benötigen.
Mit dem Ende der Sommerferien sehen sich viele Familien von Kindern mit Behinderung mit einer beunruhigenden Entwicklung konfrontiert: Individuell gewährte Schulbegleitungen sollen vielerorts durch gemeinsame Schulbegleitungen (sogenanntes Pooling) ersetzt werden. In einigen Fällen wurde die Umstellung bereits vollzogen, ohne dass zuvor geprüft wurde, ob die gemeinsame Schulbegleitung den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes ausreichend abdecken kann.
ACHSE, BAG SELBSTHILFE, bvkm und Kindernetzwerk weisen darauf hin, dass das Poolen von Schulbegleitungen zwar rechtlich möglich ist, jedoch nur dann, wenn der individuelle Unterstützungsbedarf der betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterhin vollständig gedeckt wird. Pauschale Umstellungen seien daher rechtlich nicht ohne Weiteres zulässig. Eltern sollten diese nicht einfach hinnehmen.
Nach Einschätzung der vier Selbsthilfeverbände steht die zunehmende Umstellung auf gepoolte Schulbegleitungen im Zusammenhang mit dem am 12. August 2026 beschlossenen Kabinettsentwurf für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Dieser sieht u.a. vor, dass Schulbegleitung künftig grundsätzlich in Form von infrastruktureller Bildungsassistenz gewährt werden soll. Die Folge: Nicht mehr der individuelle Bedarf von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung steht im Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur – eine Entwicklung, die die Verbände mit großer Sorge beobachten.
„Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht“, betonen die vier Verbände. Sie fordern, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiterhin rechtssicher geregelt und durchsetzbar sein muss.
Mit der Erklärung wird auch eine Argumentationshilfe und Musterwiderspruch veröffentlicht. Die „Argumentationshilfe bei der Umstellung auf eine gemeinsame Schulbegleitung“ steht auf den Webseiten von ACHSE, BAG SELBSTHILFE, bvkm und Kindernetzwerk zum Download bereit.
Kontakt:
ACHSE: Nils Adelheidt,
Tel.: +49 30 3300708-0,
E-Mail: info@achse-online.de
BAG SELBSTHILFE: Burga Torges,
Tel.: +49 211 31006-25,
E-Mail: burga.torges@bag-selbsthilfe.de
bvkm: Susanne Ellert,
Tel.: +49 211 64004-21,
E-Mail: presse@bvkm.de
Quelle: BAG Selbsthilfe e.V., 27. August 2026
