Liebe pflegende Angehörige,
ab dem 1.1.2024 gelten u.a. diese neuen Regelungen in der Pflege:
– Für alle Pflegegrade ab PG2 entfällt die Voraussetzung der Vorpflegezeit von sechs Monaten
– Junge pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf maximal acht Wochen Verhinderungspflege im Jahr (statt vorher sechs).
– Menschen der Pflegegrade 4 und 5 können alle nicht genutzten Beträge der Kurzzeitpflege, also bis 1.774 Euro, für Verhinderungspflege nutzen.
– Zum 1. Juli 2025 wird dann für ALLE Pflegebedürftigen ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeführt.
Einen Überblick über die Rechtsänderungen im Jahr 2024 findet Ihr auch beim bvkm.:
Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » Rechtsänderungen 2024 (bvkm.de)