31. Mai 2023 um 19:00 – 21:30 CEST
Zum Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe nunmehr vollständig in den 2. Teil des SGB IX umgezogen. Damit einhergehend wechselte die Zuständigkeit vom Träger der Sozialhilfe zum neu geschaffenen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich hierbei um weit mehr als eine bloße Veränderung der Begrifflichkeit. Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe handelt es sich nicht länger um Sozialhilfeleistungen.
Leistungsberechtigte wie Leistungserbringer haben überwiegend noch nicht erfasst, welche Ausweitung der Leistungen – auch infolge des neuen Behinderungsbegriffs – durch die Reform der Eingliederungshilfe erfolgt ist. Noch weniger ist ihnen bewusst, wie sich der leistungsberechtigte Personenkreis infolge einer erheblichen Erhöhung von Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgeweitet hat.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über den leistungsberechtigten Personenkreis, zeigt die Leistungsvielfalt der Eingliederungshilfe auf und erläutert die Berechnung eines ggf. von den Leistungsberechtigten zu erbringenden Beitrags.
Die Veranstaltung findet online über Zoom statt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 75€ inkl. MwSt.
Das Seminar wird von Christian Au, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und Bettina Krück, Veranstalterin der Online-Inklusionskongresse, geleitet.