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Online-Infoabend: Das Behinderten-Testament

12. November um 18:00 20:00 CET

Referentin: Siegrid Lustig, Hannover  
– seit 2008 Fachanwältin für Erbrecht, Referate zu erbrechtlichen Themen, insbesondere zum Behindertentestament.

Anmeldungen: haefele@eltern-beraten-eltern.de

Was ist ein Behinderten-Testament?
Durch ein Behinderten-Testament können die Erben mit Behinderung nach dem Tod ihrer Eltern über das Sozialhilfeniveau hinaus versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt andererseits erhalten und fällt nicht an den Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger. Das gilt auch, wenn ein größeres Vermögen vererbt werden soll.

Sinn und Zweck des Behindertentestaments ist es also, dem Kind zwar Vermögen zukommen zu lassen, gleichzeitig aber den Zugriff des Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträgers auf das Geerbte zu verhindern.

Warum braucht man ein Behindertentestament?
Menschen mit Behinderung bekommen oft Leistungen der Eingliederungshilfe oder Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung. Diese Leistungen sind in der Regel einkommens- und vermögensabhängig.

Das bedeutet, dass der Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger keine Leistungen gewährt, wenn der Leistungsempfänger über eigenes Einkommen und Vermögen verfügt.

Wenn Menschen mit Behinderung erben, erhalten sie in der Regel Vermögen. Daher müssen sie Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Sozialleistungen zunächst aus dem Erbe bezahlen. Das Erbe kommt dann also nicht ihnen, sondern dem Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger zugute.

Doch das können Eltern verhindern – und zwar mit dem sogenannten Behindertentestament.

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