Bundesländer verstoßen gegen UN-Konvention

Eine Reihe von Bundesländern verletzt systematisch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems. Während Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der Inklusion in den Schulen deutlich vorangekommen sind, findet diese in den meisten anderen Bundesländern nur unzureichend statt. Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sind weitgehend untätig geblieben oder verzeichnen seit Geltung der UN-Konvention 2009 sogar Rückschritte. Zu diesem Ergebnis gelangen Sebastian Steinmetz, Michael Wrase, Marcel Helbig und Ina Döttinger in einer am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) entstandenen Studie. Sie ist im Nomos-Verlag erschienen.

Für ihre Studie wertete das Forschungsteam relevante Vorschriften und Umsetzungsmaßnahmen sowie verfügbare Daten über den gemeinsamen Unterricht in den Bundesländern aus. Aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention leiten sie vier zentrale Anforderungen ab, die für die Erfüllung des Rechts auf inklusive Bildung gegeben sein müssen und untersuchen deren Umsetzung in den 16 Bundesländern.

1. Verfügbarkeit inklusiver Bildung
2. Diskriminierungsfreier Zugang zu inklusiven Schulen
3. Angemessenheit des Schulangebots
4. Anpassungsfähigkeit des Schulsystems

Hier geht es zum Artikel beim Informationsdienst Wissenschaft e. V.

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