Bundesrat beschließt Gesetz zur Triage

Künftig soll allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag geben, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird. Nach dem Bundestag beschloss am 25. November 2022 auch der Bundesrat eine entsprechende Reform des Infektionsschutzgesetzes.

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Bundesrat beschließt Gesetz zur Triage (aerztezeitung.de)

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