Thema 2025: DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind.
Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2025 liegt deshalb auf dem Zusammenspiel von:
- aktiver Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen (Participation)
bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung - Zugänglichkeit (Accessibility) zu digitalen Technologien
- Nutzbarkeit (Usability) mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand.
Das Zielist, eine umfassende, zeitgemäße digitale Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Dazu zählen Kinder, Jugendliche, deren Familien sowie Erwachsene einschließlich Seniorinnen und Senioren.
Was wird gesucht?
Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte und Lösungen zur umfassenden digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen. Dies können unter anderem sein:
- Alltagstaugliche barrierefreie Lösungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen
- Barrierefreie Apps und weitere unterstützende digitale Technologien einschließlich barrierefreier Tools
- Lösungen zur Digitalisierung in den Themenbereichen Bildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen
- Innovative Umsetzungen von angemessenen digitalen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz
- und andere mehr…
Machen Sie mit und zeigen Sie mit Ihrem guten Beispiel aus der Praxis oder Modellprojekt das übertragbare Potenzial für andere!
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamts-Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen.
Wann kann man sich bewerben?
Bewerbungsstart: 18. September 2024
Abgabeschluss: 20. Dezember 2024
Weitere Infos finden Sie hier: